Visueller Komfort
Bestandteile des visuellen Komforts sind die Tageslichtverfügbarkeit aller Aufenthaltsräume, die Sichtverbindung nach außen und die Beleuchtung mit Kunstlicht.
Die Tageslichtversorgung wird über das Verhältnis der Fensterfläche zur Grundfläche des Raumes ermittelt. Alternativ kann der Tageslichtquotient durch eine Messung ermittelt werden.
Die ausreichende Sichtverbindung nach außen dient der Nutzerzufriedenheit. Die Anforderungen sind in der DIN 5034-1 definiert.
Kunstlicht wird betrachtet als
- Grundbeleuchtung zur Orientierung
- Zonenlicht, z.B. für Arbeitsplätze
- Stimmungslicht mit dekorativem Charakter und zur Förderung der Behaglichkeit
- die Lichtfarbe, z.B. warmweiß oder neutralweiß
- tageslichtdynamische Beleuchtung
- Auswahl der Leuchtmittel unter dem Aspekt der Energieeinsparung
Bewertung für die Zertifizierung:
Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem, wobei in jedem der drei Themen die Mindestpunktezahl erreicht werden muss