Öffentliche Fördermittel für Bauherren

Für Neubauvorhaben stehen verschiedene Förderprogramme des Bundes und der KfW zur Verfügung. Welche Förderung für Ihr Bauvorhaben infrage kommt, hängt unter anderem von der Gebäudeart, der Nutzung, den energetischen Anforderungen und – je nach Programm – weiteren Voraussetzungen ab.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Stand: August 2026

Für energetische Sanierungen stehen separate Förderprogramme zur Verfügung, die je nach Maßnahme auch Tilgungszuschüsse vorsehen können.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Förderzusage dar. Fördervoraussetzungen, Förderhöhen, Zinssätze und sonstige Konditionen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Zusage geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Förderbedingungen.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298)

Für Wohngebäude stehen folgende Förderstufen zur Verfügung:

Klimafreundliches Wohngebäude: zinsvergünstigts Darlehen bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: zinsvergünstigtes Darlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
Für die jeweilige Förderstufe müssen die hierfür festgelegten technischen und weiteren Anforderungen erfüllt werden.

Klimafreundliches Wohngebäude
Für diese Förderstufe gelten unter anderem Anforderungen an die Energieeffizienz sowie an die Treibhausgasemissionen des Gebäudes im Lebenszyklus. Darüber hinaus bestehen Anforderungen an die Wärmeversorgung.

Die konkrete Förderfähigkeit ist anhand der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen und Förderbedingungen zu prüfen.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Bei dieser Förderstufe müssen zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat.

 

Wohneigentum für Familien – KfW 300

Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (Kredit 300) unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Bau oder Kauf einer selbstgenutzten klimafreundlichen Wohnimmobilie. Die Höhe des möglichen Förderkredits hängt unter anderem von der Anzahl der Kinder und der erreichten Förderstufe ab.

Die maximalen Kreditbeträge liegen aktuell zwischen 170.000 und 270.000 Euro.

Für die höhere Förderstufe mit QNG gelten zusätzliche Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.

 

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – KfW 296

Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (Kredit 296) wird der Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden unterstützt.

Der Förderkredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Für das Programm gelten neben Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus insbesondere Anforderungen an Flächeneffizienz und Kosten.

Die KfW hat die Produktunterlagen für das Programm zuletzt im Juni 2026 aktualisiert.

Energieeffizienz, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeitsnachweise

Für Ihr geplantes Effizienzhaus 40 erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA), führen die energetische Baubegleitung durch und erstellen nach Abschluss der Baumaßnahme die Bestätigung nach Durchführung (BnD) auf Grundlage der erreichten energetischen Anforderungen.

Unser Unternehmen ist Mitglied der Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau e. V. (GHAD). Im Rahmen der RAL-Gütesicherung werden die Einhaltung der geltenden Güte- und Prüfbestimmungen sowie die entsprechenden Leistungen regelmäßig fremdüberwacht. Unser Unternehmen ist berechtigt, das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 422 Holzhausbau zu führen.

Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen. Darüber hinaus verfügt er über Qualifikationen als BNK-Auditor für BNK-QNG und als DGNB-Auditor.

Damit können – abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens und Förderprogramms – die erforderlichen energetischen Nachweise erstellt und die entsprechenden Prozesse bei der Planung und Umsetzung begleitet werden. Bei Vorhaben mit Anforderungen an QNG sind zusätzlich die jeweils geltenden Anforderungen des QNG-Systems und die hierfür erforderlichen Nachweise und Zertifizierungen zu berücksichtigen.

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (KfW 299)

Für den Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen und energieeffizienten Nichtwohngebäuden steht das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ (Kredit 299) zur Verfügung.

Der Kreditbetrag beträgt bis zu 15 Millionen Euro je Vorhaben. Das Programm richtet sich unter anderem an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren. Je nach Vorhaben kann auch eine zusätzliche Förderung für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung möglich sein.

Die konkreten Anforderungen und Förderhöhen richten sich nach der Art des Vorhabens und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

Wir bauen Häuser mit unterschiedlichen energetischen Standards. Dabei können je nach Planung und Ausführung auch Gebäude realisiert werden, die die gesetzlichen energetischen Anforderungen deutlich unterschreiten.
Es sind Energieeffizienzhäuser oder sogar Passivhäuser.
Auch ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung nach den jeweils geltenden Anforderungen kann mit Kampshoff-Haus geplant und umgesetzt werden.
Welcher Energiestandard und welche zusätzlichen Anforderungen für Ihr Bauvorhaben sinnvoll sind, entscheiden Sie gemeinsam mit uns auf Grundlage Ihrer individuellen Wünsche und der jeweiligen technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen.

Weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse können Sie abrufen:

Bezirksregierung Arnsberg - progress.nrw

Ebenso das Land NRW mit dem Förderprogramm progress.nrw - Markteinführung für Investitionen in Lüftungsanlagen, Geothermie, thermische Solaranlagen, Batteriespeicher u.s.w.

Wir sind eine ZimmerMeisterHaus-Manufaktur

Wir sind Mitglied beim deutschen Holzfertigbau-Verband e.V.

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wir führen das RAL-Gütezeichen 422, verliehen durch die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau (GHAD)

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