öffentliche Förderung für Ihr Energie-Effizienzhaus
Tilgungszuschuß
niedrige Darlehenszinsen
u.s.w.
Wir bauen Häuser, die weit unterhalb der Mindestanforderungen
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen.
Es sind Energieeffizienzhäuser oder sogar Passivhäuser.
Aber auch Plus-Energie-Häuser können wir bauen.
Es ist Ihre Entscheidung.
Je besser der Effizienzhausstandard ist desto höher ist die Förderung
Die KfW unterscheidet in den Effizienzklassen 55, 40 und 40 plus.

Der Tilgungszuschuss beträgt 15 % der Darlehenssumme, somit maximal 18.000,00 € je Wohneinheit
Das KfW-Effizienzhaus 40
Der Tilgungszuschuss beträgt 20 % der Darlehenssumme, somit maximal 24.000,00 € je Wohneinheit
Das KfW-Effizienzhaus 40 plus
Der Tilgungszuschuss beträgt 25 % der Darlehenssumme, somit maximal 30.000,00 € je Wohneinheit
Bei mehreren Wohneinheiten im Gebäude erhöht sich die Darlehenssumme und der Tilgungszuschuss entsprechend. Alle Darlehen werden über das Kreditinstitut des Bauherrn abgewickelt.
Wir weisen den KfW-Effizienhausstandard nach, führen die Baubegleitung durch und bestätigen das Ergebnis
Für Ihr Effizienzhaus erstellen wir die Online-Bestätigung zum Antrag, führen die energetische Baubegleitung durch und bestätigen nach der Durchführung den erreichten Effizienzhausstandard. Wir sind Mitglied in der RAL-Gütegemeinschaft GHAD. und werden im Rahmen der Güte- und Prüfbestimmungen regelmäßig fremdüberwacht. Daher dürfen wir das RAL-Gütezeichen 422 Holzhausbau führen. Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist in der DENA-Liste als Energie-Effizienzexperte eingetragen und kann den Effizienzhausstandard Ihres Hauses nachweisen und nach Durchführung bestätigen.
Weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse können Sie anrufen:
- für die Baubegleitung zum Bau Ihres Effizienhauses als Zuschuss, KfW-Progamm 431
- für den Einbau einer Brennstoffzelle, Zuschuss bis 28.200,00 € , KfW-Programm 433
- für die Bildung von Wohneigentum als zinsverbilligtes Darlehen, KfW-Programm 124
- Baukindergeld als Zuschuss, KfW-Programm 424
- zinsverbilligtes Darlehen für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbare Energieen, z.B. PV-Anlagen, Stromspeicher,
Windkraftanlagen u.s.w. KfW-Programm 270

Bezirksregierung Arnsberg - progress.nrw
Ebenso das Land NRW mit dem Förderprogramm progress.nrw - Markteinführung für Investitionen in Lüftungsanlagen, Geothermie, thermische Solaranlagen, Batteriespeicher u.s.w.