Gebäude in Holzbauweise für die Öffentlichkeit und für Gewerbeunternehmen
Kindertagesstätten, Sportstätten, Bildungseinrichtungen, Gewerbehallen, Bürogebäude – es gibt wenig, was wir nicht mit unserem nachwachsenden Baustoff Holz bauen können.
Die Holzrahmenbauweise ist auch für große Gebäude eine geeignete Alternative
Die Holzrahmenbauweise bietet auch bei größeren Gebäuden zahlreiche Vorteile. Der hohe Vorfertigungsgrad ermöglicht eine vergleichsweise kurze Bauzeit und unterstützt eine verlässliche Bauzeitenplanung. In Verbindung mit einer Festpreisvereinbarung schafft sie zudem eine hohe Planungssicherheit hinsichtlich der Baukosten.
Auch in puncto Energieeffizienz bietet die Bauweise gute Voraussetzungen. Die tragende und aussteifende Konstruktion übernimmt gleichzeitig die Funktion der gedämmten Gebäudehülle. In Kombination mit einer passenden Haustechnik können – abhängig von Planung und Ausführung – förderfähige Effizienzhausstandards erreicht werden.
Fördergelder für energieffiziente öffentliche Gebäude und Gewerbebauten
Nichtwohngebäude wie Büros, Produktionsstätten, KiTa's und andere öffentliche Gebäude werden im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Klimafreundliche Nichtwohngebäude werden durch einen zinsgünstigen Kredit gefördert.
Klimafreundlich ist ein Gebäude, wenn es die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht, wenig Treibhausgas entsprechend den Anforderungen des QNG plus ausstößt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Die Höhe des zinsgünstigen Kredits beträgt 1.500,00 € je qm Netto-Grundfläche, max. 7,5 Mio. € je Vorhaben.
Ein klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG muss zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen.
Für das klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG beträgt die Kredithöhe 2.000,00 € je qm Netto-Grundfläche, max. 10,0 Mio. € je Vorhaben.
Voraussichtlich bis Ende 2026 wird auch das Effizienzgebäude 55 mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert. Die Kredithöhe beträgt 1.000,00 €/m² Netto-Grundfläche, max. 5,0 Mio € je Vorhaben.