wir erstellen das Energiekonzept für Ihr neues Traumhaus
Grundlage sind die Verordnungen und Gesetze, die den Energieverbrauch des Gebäudes regeln
wir unterstützen Sie bei Ihren Förderanträgen und Nachweisen
Energetische Mindeststandards, die eingehalten werden müssen
Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, umso weniger Wärme verliert das Gebäude. Die Wärme bleibt im Haus.
Die energetischen Standards unserer Häuser

Das KfW-Effizienzhaus 55
Ein KfW-Effizienzhaus 55 ist der Mindeststandard der Häuser, die Kampshoff baut.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des vergleichbaren Referenzgebäudes benötigen.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf 70 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Grundlage ist ein Referenzgebäude mit der gleichen Größe, Ausrichtung und gleichen Fenstergrößen wie das geplante Gebäude. Jedoch mit U-Werten und einer Anlagentechnik, die durch die Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben sind.
Mit der richtigen Anlagentechnik für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser erreicht es die EE-Klasse und wird noch besser gefördert.
Das KfW-Effizienzhaus 40
Ein Effizienzhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissions-Wärmverlustes des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dieser Energiestandard ist mit einem geringen Mehraufwand zu erreichen. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 % der benötigen Energie für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser regenerativ erzeugt werden.
Auch hier gibt mehr Förderung bei Erreichen der EE-Klasse


Das KfW-Effizienzhaus 40 plus
Ein Effizienzhaus 40 plus wird von uns nach den Kriterien wie das Effizienzhaus 4o gebaut.
Es muss darüber hinaus eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut sein.
Zusätzlich muss eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien vorhanden sein. Ebenso ein Batteriespeichersystem (Stromspeicher) und eine Visualisierung zur Überwachung von Stromerzeugung und Verbrauch per Benutzerinterface. Der Strom kann per Photovoltaik, Windenergie oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 % erneuerbarem Energieträger erzeugt werden.
Das Passivhaus
Ein Passivhaus unterliegt einem anderen Berechnungsverfahren. Hierbei wird nicht nur der Energieverbrauch zum Heizen, Lüften, Kühlen und für Trinkwarmwasser berechnet, sondern auch der Verbrauch für den Haushaltsstrom. Die Höchst-U-Werte der Gebäudehülle aus Außenwand, Dach, Boden und Fenster sind vorgegeben. Der Holzhausbau ist sehr gut in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.

Nachweise und Berechnungsverfahren
Energiekonzept und Wärmeschutznachweis

Wärmebrückenberechnung
Im Holzrahmenbau gibt es nur wenige Anschlüsse, die eine Wärmebrücke darstellen. Und um sicher zu gehen, berechnen wir diese Bereiche und weisen den Wärmeverlust nach. Ebenso wird die Temperatur der Innenoberflächen berechnet. So können wir nachweisen, dass Luftfeuchtigkeit nicht zur Schadensbildung führt. Die Ergebnisse dieser Wärmebrückennachweise werden im Energieausweis und im KfW-Antrag berücksichtigt.
Die Zukunft des Energiebedarfs zum Wohnen und Leben
Um die Klimaziele 2030 erreichen zu können wird der Gesetzgeber die Anforderungen in den kommenden Jahren verschärfen müssen. Der Energieverbrauch und die CO2-Belastung werden sinken müssen. Die, dann noch benötigte Heizenergie wird vorrangig auf dem Grundstück, z.B. durch Photovoltaikanlagen oder in der unmittelbaren Nähe, z.B. mittels Windkraftanlagen produziert werden. Es wird sich etwas ändern.