Wir erstellen das Energiekonzept für Ihr neues Traumhaus

Grundlage sind die Verordnungen und Gesetze, die den Energieverbrauch des Gebäudes regeln

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Ihren Förderanträgen und erstellen die Nachweise für Ihr Effizienzhaus und begleiten Sie bei der Nachhaltigkeitszertifizierung

Energetische Mindeststandards, die eingehalten werden müssen

Beheizte Gebäude müssen die gesetzlich festgelegten Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Diese Anforderungen sind im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geregelt.

Das GModG definiert unter anderem Anforderungen an den Primärenergiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Kühlung und die Warmwasserbereitung.

Ein weiteres Kriterium ist der Transmissionswärmeverlust, also der Wärmeverlust über die Gebäudehülle. Je besser die Gebäudehülle gedämmt und ausgeführt ist, desto geringer können die Wärmeverluste ausfallen.

Zur Gebäudehülle gehören unter anderem Außenwände, Dach, Fenster, Außentüren sowie Bauteile gegen Erdreich, beispielsweise Bodenplatten oder Kellerwände.

Das GModG enthält außerdem Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien, beispielsweise aus Solarenergie, Umweltwärme oder Geothermie.

Effizienzhäuser sind darauf ausgelegt, den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Kühlung durch eine energieeffiziente Planung und Ausführung zu reduzieren.

Wohngebäude und Nichtwohngebäude, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Bürogebäude oder Arztpraxen, können unter den jeweils geltenden Voraussetzungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein.

Je nach Förderprogramm können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise der Nachweis nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen.

Die energetischen Standards unserer Häuser

modernes Holzhaus mit Kinkerfassade, 2-geschossig, überdachter Eingang

Das Effizienzhaus 55

Ein Effizienzhaus 55 weist einen Jahres-Primärenergiebedarf von höchstens 55 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes auf.

Der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust darf höchstens 70 % des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes betragen.

Das Referenzgebäude weist grundsätzlich dieselbe Geometrie, Ausrichtung und Nutzung wie das geplante Gebäude auf. Die energetischen Eigenschaften der Bauteile und der Anlagentechnik des Referenzgebäudes werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bestimmt.

Mit der richtigen Anlagentechnik für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser erreicht es die EE-Klasse. Der Strom hierfür wird aus mehr als 65 % erneuerbare Energien hergestellt.

Das förderfähige KFN-Wohngebäude mit Lebenszyklusanalyse (LCA) Plus oder Premium

Die Stufe „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN) kann erreicht werden, wenn ein Wohngebäude die jeweils geltenden Anforderungen des Förderprogramms erfüllt. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den Gebäudelebenszyklus sowie an die Energieeffizienz. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen.

Ein Effizienzhaus 40 weist einen Jahres-Primärenergiebedarf auf, der maximal 40 % des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt. Der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle darf maximal 55 % des entsprechenden Referenzwertes betragen.

Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird erreicht, wenn die dafür geltenden Anforderungen erfüllt sind. Hierzu zählt unter anderem, dass ein festgelegter Anteil der für Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser benötigten Energie aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird.

individuelles Wohnhaus mit Satteldach, Terrassenüberdachung
modernes Holzhaus mit Klinkerfassade

Das förderfähige KFN-Wohngebäude mit CO2- und Nachhaltigkeitsnachweis (QNG)

Ein KFN-Wohngebäude mit QNG wird von Kampshoff auf Grundlage der Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 geplant und ausgeführt. Zu den zusätzlichen Anforderungen gehören eine Nachhaltigkeitszertifizierung sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Unser Nachhaltigkeitsauditor berät und unterstützt Sie bei der Erbringung der erforderlichen Nachweise im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung.

Im Rahmen der QNG-Zertifizierung übernimmt der Nachhaltigkeitsauditor koordinierende, prüfende und dokumentierende Aufgaben. Er begleitet die Umsetzung der Anforderungen des gewählten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, beispielsweise BNK/BiRN oder DGNB.

Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist eine erfolgreiche Zertifizierung nach einem anerkannten und für das QNG zugelassenen Bewertungssystem. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Anforderungen und Förderbedingungen.

Nichtwohngebäude, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Bürogebäude, Arztpraxen oder Produktionsgebäude, müssen – ebenso wie Wohngebäude – die jeweils geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) erfüllen.

Je nach Förderprogramm können für Nichtwohngebäude energetische Standards oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen förderfähig sein. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen und technischen Anforderungen.

Ein klimafreundliches Nichtwohngebäude im Sinne eines Förderprogramms erfüllt die hierfür festgelegten Anforderungen. Dazu können unter anderem Anforderungen an die Energieeffizienz und an die Treibhausgasemissionen über den Gebäudelebenszyklus gehören. Je nach Förderprogramm können weitere Anforderungen gelten, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Ob ein konkretes Nichtwohngebäude die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, hängt von der jeweiligen Planung, Ausführung und den geltenden Förderbedingungen ab.

Nichtwohngebäude

Das Passivhaus

Holzhaus als Passivhaus, Putzfassade, Fassade aus zementgebundenen Platten

Ein Passivhaus wird anhand definierter energetischer Kriterien und mit einem dafür vorgesehenen Berechnungsverfahren bewertet. Dabei werden unter anderem der Heizwärmebedarf sowie der Energiebedarf für Lüftung, Kühlung und Warmwasser berücksichtigt. Je nach Betrachtung werden weitere Energieverbräuche, beispielsweise für Haushaltsstrom, ausgewiesen.

Für die Gebäudehülle gelten hohe Anforderungen an die energetische Qualität. Diese betreffen unter anderem Außenwände, Dach, Boden beziehungsweise Bodenplatte sowie Fenster und Außentüren. Eine entsprechend geplante und ausgeführte Gebäudehülle trägt dazu bei, Wärmeverluste zu reduzieren.

Mit einer entsprechend geplanten und ausgeführten Holzbauweise können die konstruktiven und energetischen Voraussetzungen für ein Passivhaus geschaffen werden. Ob die Anforderungen tatsächlich erfüllt werden, wird für das jeweilige Gebäude anhand der konkreten Planung und Berechnung ermittelt.

Nachweise und Berechnungsverfahren

Energiekonzept und Wärmeschutznachweis

Für beheizte Gebäude erstellen wir eine energetische Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Lüftung, Kühlung und Trinkwarmwasser.

Bestandteil des energetischen Nachweises sind unter anderem die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes der Gebäudehülle, des Primärenergiebedarfs sowie der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.

Darüber hinaus wird der Anteil erneuerbarer Energien für die Bereiche Heizung, Kühlung und Trinkwarmwasser ermittelt.

Nach Fertigstellung des Gebäudes erstellen wir den Energieausweis für Ihr neues Zuhause.

Wärmebrückenberechnung

Im Holzrahmenbau können konstruktive Details der Gebäudehülle so geplant werden, dass Wärmebrücken reduziert werden. Die relevanten Anschlussdetails werden berechnet und der zusätzliche Wärmeverlust durch Wärmebrücken im Rahmen des energetischen Nachweises berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Temperatur der raumseitigen Oberflächen an relevanten Bauteilanschlüssen bewertet. Dadurch kann geprüft werden, ob die Anforderungen an den Feuchteschutz und die Vermeidung von Tauwasserbildung eingehalten werden. Die Ergebnisse der Wärmebrückenberechnung können in den energetischen Nachweis sowie in die erforderlichen Unterlagen für Förderprogramme einfließen.

Die Zukunft des Energiebedarfs zum Wohnen und Leben

Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, werden die Anforderungen an die Energieeffizienz und den Klimaschutz im Gebäudesektor voraussichtlich weiterentwickelt.

Dabei spielen die Reduzierung des Energiebedarfs und die Verringerung von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle. Zukünftig kann die Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen am Gebäude oder durch erneuerbare Energiequellen in der Umgebung, weiter an Bedeutung gewinnen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen im Gebäudebereich können sich weiter verändern.

Warum sollen wir nicht bereits heute zukunftsorientiert bauen? Viele Anforderungen an energieeffiziente Gebäude können schon heute bei der Planung und Ausführung berücksichtigt werden. So kann Ihr Haus darauf ausgelegt werden, auch bei künftig veränderten energetischen Anforderungen eine gute Grundlage für eine effiziente Nutzung zu bieten.

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