eine energetische Sanierung lohnt sich

mit Förderung durch die KfW, durch das BAFA und durch den Staat in Form von Steuervorteilen

auch Ihre Heizkosten werden sinken

Förderung durch KfW und BAFA

Durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sind mit den KfW-Förderprogrammen 261/262 (Kredit) Anreize geschaffen worden, die Freisetzung von Kohlendioxyd durch fossile Heizenergieträger bei Bestandsgebäuden zu reduzieren. Ebenso die finanzielle Belastung durch Heizkosten und Investitionskosten für den Nutzer.

Wir beraten Sie auf dem Weg zu Ihrem Effizienzhaus, führen die Berechnungen durch und unterstützen Sie bei den Förderanträgen. Auch Ihr individueller Sanierungsfahrplan wird durch uns erstellt. Wir weisen den KfW-Effizienzhausstandard nach, führen die Baubegleitung durch und bestätigen das Ergebnis

KfW-Programm 261/262, Energieeffizient sanieren - zinsgünstiges Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen

Für die Sanierung Ihres Bestandsgebäudes zu einem Effizienzhaus gewährt die KfW-Bank ein Darlehen zu 0,12 % Zinsen in Höhe der förderfähigen Sanierungskosten, maximal 120.000,00 € je Wohneinheit. (Stand 21.06.23)
Wenn die Heizungsanlage mit mindestens 65 % regenerativer Energie betrieben wird, z.B. mit einer Wärmepumpe, und damit die EE-Klasse erreicht wird erhöht sich die Fördersumme auf 150.000,00 € je WE.

Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus

Einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten Sie, wenn Ihr Wohnhaus nach der Sanierung ein KfW-Effizienzhaus wird.
Wenn ein Effizienzhaus 40 erreicht wird, beträgt der Tilgungszuschuss 20 % der Fördersumme von 120.000,00 €. Bei Erreichen der EE-Klasse erhöht sich der Zuschuss auf 25% und die Fördersumme auf 150.000,00 €.
Bei einem Effizienzhauses 55 beträgt der Zuschuss 15 %, bei Erreichen der EE-Klasse 20%.
Bei einem Effizienzhauses 70 beträgt der Zuschuss 10 %, bei Erreichen der EE-Klasse 15 %.
Bei einem Effizienzhauses 85 beträgt der Zuschus 5 %, bei Erreichen der EE-Klasse 10 %.

Der Zinssatz beträgt z.Zt. ab 0,12 % bei einem KfW-Kredit, 10 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei, 10 Jahre Zinsbindung. Höhere Zinsen bei längeren Laufzeiten. Stand 21.06.2023.

Falls Ihr Wohnhaus zu den sogenannten „Worst Performig Buildings“ gehört, wird ein zusätzlicher Bonus von 10 % der energetisch notwendigen Sanierungskosten als Tilgungszuschuss ausgezahlt. Dazu muss mindestens der Effizienzhausstandard 70 EE erreicht werden. Das Worst Performing Building ist ein Wohnhaus dessen Energieausweis die schlechteste Energieklasse aufweist und das Haus somit mehr als 250 kWh/m²a Energie verbraucht.

Ein zusätzlicher Bonus von 15 % wird für eine „Serielle Sanierung“ (SerSan) bei Erreichen mindestens des Effizienzhausstandards 55 gewährt. Eine serielle Sanierung bedeutet, mindestens 80 % der Fassadenbauteile werden werkseitig vorgefertigt und als Elemente vor die vorhandenen Außenwände montiert.

Die Boni für Worst Performing Buildings und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt. 

Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Falls Sie sich zu Einzelmaßnahmen entschließen, können Sie einen BAFA-Zuschuss über 15 % der enegetisch notwendigen Kosten erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000,00 € je Wohneinheit und Jahr. Wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt erhalten Sie zusätzlich 5 % bei Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung. Für Einzelmaßnahmen entfällt der KfW-Kredit

individueller Sanierungsfahrplan iSFP

Zusätzlich zum Zuschuss für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Bonus von 5 % wenn die Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans in mehreren Schritten über maximal 15 Jahre erfolgt und das Ergebnis ein Effizienzhaus ist.
80 % der Kosten für ihren individuellen Sanierungsfahrplan übernimmt das BAFA. Für den iSFP müssen Sie somit nur ca. 300,00 bis 450,00 € ausgeben. Sie werden sehen, es lohnt sich.

Klimaschutzprogramm 2030

im Rahmen des Klimaschutzprogramms, am 15.11.2019 von der Bundesregierung beschlossen, werden energetische Sanierungsmassnahmen steuerlich gefördert.
Hier werden Einzelmaßnahmen gefördert, wie

  • Dämmung der Decken, Wände und Dach, 20 %
  • Erneuerung der Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung, 20 %
  • Einbau von digitalen Massnahmen zur Energieeinsparung, 20 %
  • Baubegleitungskosten, 50 %

bei selbst genutztem Wohneigentum. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000,00 € bei Investitionskosten in Höhe von max. 200.00,00 €. die Fördersumme kann über 3 Jahre verteilt auf die Steuerschuld angerechnent werden

Weitere Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Sie

Auch die Planung und Baubegleitung im Rahmen der Programme 261/262 werden durch die KfW gefördert. Der Zuschuß beträgt 50 % dieser Kosten, max. 5.000,00 €.
Zusätzliche Förderungen und Unterstützung erhält man durch die KfW, das BAFA sowie die Förderprogramme der jeweiligen Bundesländer und der Kommune

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