Flächenausnutzung und -effizienz
Durch den Bau von Gebäuden werden freie Flächen oftmals in ihrer Nutzung so stark verändert, dass negative Auswirkungen für die Umwelt auftreten.
Die Bebauung von Flächen hat zur Folge, dass Regen- und Oberflächenwasser nicht mehr versickern können und der natürliche Wasserkreislauf gestört wird.
Zudem werden Lebensräume von Flora und Fauna beeinträchtigt und das Landschaftsbild gestört.
Es wird das Verhältnis der durch das Gebäude überdeckten Grundstücksfläche
(nach BauNVO) zur Netto-Grundfläche des Gebäudes (nach DIN 277) bewertet.
Die überbaute Fläche ist die Fläche, die das Gebäude einschließlich der Außenwände überdeckt. Die Summe der Bodenflächen aller Räume aller Geschosse bildet die Netto-Grundfläche.
Ebenso wird das Verhältnis der Wohnfläche zur Brutto-Grundfläche berechnet.
Die überbaute Fläche wird durch die Nettogrundfläche geteilt.
Flächenausnutzung
Das Verhältnis der überbauten Grundstücksfläche zur Netto-Grundfläche sollte möglichst gering sein.
Wenn die
überdeckte Grundstücksfläche / Netto-Grundfläche ≤ 0,85 beträgt – 1 Punkt (muss mindestens erreicht werden)
überdeckte Grundstücksfläche / Netto-Grundfläche ≤ 0,75 beträgt – 2 Punkte
überdeckte Grundstücksfläche / Netto-Grundfläche ≤ 0,65 beträgt – 3 Punkte
überdeckte Grundstücksfläche / Netto-Grundfläche ≤ 0,55 beträgt – 4 Punkte
überdeckte Grundstücksfläche / Netto-Grundfläche ≤ 0,45 beträgt – 5 Punkte
Bei Gebäuden mit teilweise (mind. 50 Prozent der gesamten Dachfläche) bzw. voll begrünten Dächern, wird für die Berechnung die Hälfte der überdeckten
Grundstücksfläche (GFü) angesetzt.
Flächenausnutzungeffizienz
Das Verhältnis der Wohnfläche zur Brutto-Grundfläche sollte möglichst gering sein.
Wenn die
Wohnfläche / Brutto-Grundfläche ≥ 0,30 beträgt – 1 Punkt (muss mindestens erreicht werden)
Wohnfläche / Brutto-Grundfläche ≥ 0,40 beträgt – 2 Punkte
Wohnfläche / Brutto-Grundfläche ≥ 0,50 beträgt – 3 Punkte
Wohnfläche / Brutto-Grundfläche ≥ 0,60 beträgt – 4 Punkte
Wohnfläche / Brutto-Grundfläche ≥ 0,70 beträgt – 5 Punkte