Wir erstellen das Energiekonzept für Ihr neues Traumhaus

Grundlage sind die Verordnungen und Gesetze, die den Energieverbrauch des Gebäudes regeln

Wir unterstützen Sie bei Ihren Förderanträgen und erstellen die Nachweise für Ihr Effizienzhaus und für die Nachhaltigkeit

Energetische Mindeststandards, die eingehalten werden müssen

Beheizte Gebäude müssen heute gesetzlich festgelegte Mindeststandards für den Energieverbrauch erfüllen. Diese Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Im GEG wird der maximale Primärenergiebedarf des Gebäudes zum Heizen, Kühlen und für die Warmwasserversorgung bestimmt.
Das zweite Kriterium ist der Wärmeverlust, der durch die Außenhülle des Gebäudes entstehen darf. Dieses ist der Transmissions-Wärmeverlust. Je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, umso weniger Wärme verliert das Gebäude. Die Wärme bleibt im Haus.
Bestandteile dieser Hülle sind die Außenwände, das Dach, die Fenster, die Haustür und der Boden sowie Kellerbauteile die an das Erdreich grenzen.
 
Ebenso regelt dieses Gesetz den Anteil der Energie, die aus erneuerbaren Energieträgern wie Sonne, Umweltwärme, Wind, Geothermie u.a. gewonnen wird. Effizienzhäuser zeichnen sich durch niedrigere Verbräuche zum Heizen, zur Trinkwarmwassererzeugung und zum Kühlen aus.
Wohngebäude und Nichtwohngebäude wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Büros, Praxen usw. werden durch die KfW-Bank im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Programm 297, 298 oder 299 mit einem zinsvergünstigten Kredit gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist ein KFN-Wohngebäude bzw. KFN-Nichtwohngebäude mit CO2-Nachweis, besser noch ein mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG.

Die energetischen Standards unserer Häuser

modernes Holzhaus mit Kinkerfassade, 2-geschossig, überdachter Eingang

Das Effizienzhaus 55

Ein Effizienzhaus 55 ist der Mindeststandard der Häuser, die Kampshoff baut.
Ein Effizienzhaus 55 darf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des vergleichbaren Referenzgebäudes benötigen.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf 70 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Grundlage ist ein Referenzgebäude mit der gleichen Größe, Ausrichtung und gleichen Fenstergrößen wie das geplante Gebäude. Jedoch mit U-Werten und einer Anlagentechnik, die durch die Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben sind.

Mit der richtigen Anlagentechnik für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser erreicht es die EE-Klasse. Der Strom hierfür wird aus mehr als 65 % erneuerbare Energien hergestellt.

Das förderfähige KFN-Wohngebäude mit CO2-Nachweis Plus oder Premium

Die Stufe Klimafreundlicher Neubau (KFN)-Wohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die
Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von
Wohngebäuden des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erreicht.

Ein Effizienzhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissions-Wärmverlustes des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dieser Energiestandard ist mit einem geringen Mehraufwand zu erreichen. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der benötigen Energie für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser regenerativ erzeugt werden. Förderkonditionen finden Sie hier

individuelles Wohnhaus mit Satteldach, Terrassenüberdachung
modernes Holzhaus mit Klinkerfassade

Das förderfähige KFN-Wohngebäude mit CO2- und Nachhaltigkeitsnachweis (QNG)

Ein KFN-Wohngebäude mit NH-QNG wird von uns nach den Kriterien wie das KFN-Effizienzhaus 4o gebaut.
Darüber hinaus unterstützt unser Nachhaltigkeitsauditor Sie bei den notwendigen Nachweisen zur Nachhachhaltigkeitszertifizierung.


Das Passivhaus

Ein Passivhaus unterliegt einem anderen Berechnungsverfahren. Hierbei wird nicht nur der Energieverbrauch zum Heizen, Lüften, Kühlen und für Trinkwarmwasser berechnet, sondern auch der Verbrauch für den Haushaltsstrom. Die Höchst-U-Werte der Gebäudehülle aus Außenwand, Dach, Boden und Fenster sind vorgegeben. Der Holzhausbau ist sehr gut in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.

Holzhaus als Passivhaus, Putzfassade, Fassade aus zementgebundenen Platten

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Büros, Praxen, Produktionsgebäude usw. müssen genau wie Wohngebäude die Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes GEG einhalten. Auch hier werden bessere Standards finanziell gefördert. Ein „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“ erreicht den Effizienzhausstandard 40 und hält die Anforderungen an die Treibhausgasemission im Gebäudezyklus des „Qualitätssiegels nachhaltige Gebäude“ (QNG) ein. Die Förderkonditionen finden Sie hier.

Nachweise und Berechnungsverfahren

Energiekonzept und Wärmeschutznachweis

Für jedes beheizte Gebäude, welches wir bauen, berechnen wir den Energieverbrauch für Heizung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser.
Bestandteil dieses Nachweises ist die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes der Gebäudehülle, des Primärenergieverbrauchs sowie der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.
Ebenso berechnen wir den Anteil der erneuerbaren Energie zum Heizen, Kühlen und für das Trinkwarmwasser.
Wir erstellen nach Fertigstellung den Energieausweis für Ihr neues Wohlfühlhaus.

Wärmebrückenberechnung

Im Holzrahmenbau gibt es nur wenige Anschlüsse, die eine Wärmebrücke darstellen. Und um sicher zu gehen, berechnen wir diese Bereiche und weisen den Wärmeverlust nach. Ebenso wird die Temperatur der Innenoberflächen berechnet. So können wir nachweisen, dass Luftfeuchtigkeit nicht zur Schadensbildung führt. Die Ergebnisse dieser Wärmebrückennachweise werden im Energieausweis und im KfW-Antrag berücksichtigt.

Die Zukunft des Energiebedarfs zum Wohnen und Leben

Um die Klimaziele 2030 erreichen zu können wird der Gesetzgeber die Anforderungen in den kommenden Jahren verschärfen müssen. Der Energieverbrauch und die CO2-Belastung werden sinken müssen. Die, dann noch benötigte Heizenergie wird vorrangig auf dem Grundstück, z.B. durch Photovoltaikanlagen oder in der unmittelbaren Nähe, z.B. mittels Windkraftanlagen produziert werden. Es wird sich etwas ändern.

Warum sollen wir nicht heute schon so bauen? Wir können es doch.
Dann ist Ihr Haus auch im Jahre 2030 und darüber hinaus energetisch gut aufgestellt.

Rufen Sie uns an