Wir erstellen das Energiekonzept für Ihr neues Traumhaus
Grundlage sind die Verordnungen und Gesetze, die den Energieverbrauch des Gebäudes regeln
Wir unterstützen Sie bei Ihren Förderanträgen und erstellen die Nachweise für Ihr Effizienzhaus und für die Nachhaltigkeit
Energetische Mindeststandards, die eingehalten werden müssen
Die energetischen Standards unserer Häuser
Das Effizienzhaus 55
Ein Effizienzhaus 55 ist der Mindeststandard der Häuser, die Kampshoff baut.
Ein Effizienzhaus 55 darf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des vergleichbaren Referenzgebäudes benötigen.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf 70 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Grundlage ist ein Referenzgebäude mit der gleichen Größe, Ausrichtung und gleichen Fenstergrößen wie das geplante Gebäude. Jedoch mit U-Werten und einer Anlagentechnik, die durch die Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben sind.
Mit der richtigen Anlagentechnik für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser erreicht es die EE-Klasse. Der Strom hierfür wird aus mehr als 65 % erneuerbare Energien hergestellt.
Das förderfähige KFN-Wohngebäude mit CO2-Nachweis Plus oder Premium
Die Stufe Klimafreundlicher Neubau (KFN)-Wohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die
Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von
Wohngebäuden des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erreicht.
Ein Effizienzhaus 40 darf 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissions-Wärmverlustes des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dieser Energiestandard ist mit einem geringen Mehraufwand zu erreichen. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der benötigen Energie für Heizen, Kühlen und Trinkwarmwasser regenerativ erzeugt werden. Förderkonditionen finden Sie hier
Das förderfähige KFN-Wohngebäude mit CO2- und Nachhaltigkeitsnachweis (QNG)
Ein KFN-Wohngebäude mit NH-QNG wird von uns nach den Kriterien wie das KFN-Effizienzhaus 4o gebaut.
Darüber hinaus unterstützt unser Nachhaltigkeitsauditor Sie bei den notwendigen Nachweisen zur Nachhachhaltigkeitszertifizierung.
Das Passivhaus
Ein Passivhaus unterliegt einem anderen Berechnungsverfahren. Hierbei wird nicht nur der Energieverbrauch zum Heizen, Lüften, Kühlen und für Trinkwarmwasser berechnet, sondern auch der Verbrauch für den Haushaltsstrom. Die Höchst-U-Werte der Gebäudehülle aus Außenwand, Dach, Boden und Fenster sind vorgegeben. Der Holzhausbau ist sehr gut in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Büros, Praxen, Produktionsgebäude usw. müssen genau wie Wohngebäude die Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes GEG einhalten. Auch hier werden bessere Standards finanziell gefördert. Ein „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“ erreicht den Effizienzhausstandard 40 und hält die Anforderungen an die Treibhausgasemission im Gebäudezyklus des „Qualitätssiegels nachhaltige Gebäude“ (QNG) ein. Die Förderkonditionen finden Sie hier.
Nachweise und Berechnungsverfahren
Energiekonzept und Wärmeschutznachweis
Wärmebrückenberechnung
Im Holzrahmenbau gibt es nur wenige Anschlüsse, die eine Wärmebrücke darstellen. Und um sicher zu gehen, berechnen wir diese Bereiche und weisen den Wärmeverlust nach. Ebenso wird die Temperatur der Innenoberflächen berechnet. So können wir nachweisen, dass Luftfeuchtigkeit nicht zur Schadensbildung führt. Die Ergebnisse dieser Wärmebrückennachweise werden im Energieausweis und im KfW-Antrag berücksichtigt.
Die Zukunft des Energiebedarfs zum Wohnen und Leben
Um die Klimaziele 2030 erreichen zu können wird der Gesetzgeber die Anforderungen in den kommenden Jahren verschärfen müssen. Der Energieverbrauch und die CO2-Belastung werden sinken müssen. Die, dann noch benötigte Heizenergie wird vorrangig auf dem Grundstück, z.B. durch Photovoltaikanlagen oder in der unmittelbaren Nähe, z.B. mittels Windkraftanlagen produziert werden. Es wird sich etwas ändern.